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Kostenübernahme |

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Sie können die Kostenübernahme vor der Aufnahme beantragen. Dazu müssen Sie Ihren Aufnahmewunsch zusammen mit einer ärztlichen Stellungnahme bei Ihrem Leistungs- Im Notfall nehmen wir als Akutklinik auf eine ärztliche Einweisung hin und nach Rücksprache mit uns jederzeit auf. Die Beantragung der Kostenübernahme geschieht dann durch uns im Nachhinein. Da die Bürokratie bei der Einweisung mitunter nicht leicht zu bewältigen ist, sind wir Ihnen gern behilflich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf! |
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Für Beihilfeberechtigte: Hier gilt, dass die Schlossklinik als Akutklinik beihilfefähig nach der Beihilfeverordnung ist. Nehmen Sie bitte vor Beginn der Behandlung Kontakt mit Ihrer zuständigen Beihilfestelle auf. Für Mitglieder der PBeaKK: Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrer zuständigen Kostenstelle auf. Sofern die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, steht einer Genehmigung des Aufenthaltes bei uns nichts im Wege. Gesetzliche Krankenkassen: Für Mitglieder einer RVO-Kasse (z.B. AOK) oder von Ersatzkassen gilt, dass in der Regel die Kosten für eine Behandlung in der Schlossklinik nicht übernommen werden. Die Krankenkassen unterscheiden sich jedoch sehr stark darin wie sie den individuellen Einzelfall beachten und einer Kostenübernahme als Einzelfallregelung zustimmen. In besonderen Fällen nehmen sie daher bitte Kontakt mit uns auf und lassen sich beraten. |
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Sie können die Klinik als Privat- patient in Anspruch nehmen. Die Kosten für den Aufenthalt übernehmen auf Antrag und mit ärztlichem Attest alle privaten Krankenversicherungen, die Beihilfe und die Postbeamten- krankenkasse. |

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„Wir beraten und unterstützen Sie gern bei Ihrer Anfrage" |
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Margret Grömping |


